Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte /r Hamburg
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Infos Rund um Deine Prüfung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten
Lernfelder während Deiner Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten sind:
1. Geschäfts- und Leistungsprozesse
2. Mandantenbetreuung
3. Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich
4. Vergütung und Kosten
5. Wirtschafts- und Sozialkunde
Die einzelnen Prüfungsbereiche zur Rechtsanwaltsfachangestellten sind wie folgt zu gewichten:
1. Geschäfts- und Leistungsprozesse mit 15 Prozent
2. Mandantenbetreuung mit 15 Prozent
3. Rechtsanwendung mit 30 Prozent
4. Rechtsanwendung mit 30 Prozent
5. Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent.
Die Abschlussprüfung zur Rechtsanwaltsfachangestellten im Detail:
1. Geschäfts-und Leistungsprozesse:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist:
a) arbeitsorganisatorische Prozesse zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,
b) zur Qualitätsverbesserung betrieblicher Prozesse
beizutragen,
c) Büro- und Verwaltungsaufgaben zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,
d) elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen,
e) Auskünfte aus Registern einzuholen und zu verarbeiten,
f) Aktenbuchhaltung zu führen,
g) Aufgaben im Bereich des Rechnungs- und Finanzwesens auszuführen.
- Die Inventur, das Inventar und die Bilanz
- Die Buchung und Abschluss von Bestandskonten
- Die Buchung und der Abschluss von Erfolgskonten
- Die Vorsteuer und die Umsatzsteuer buchen und abschließen
- Die vorgelegte Kosten und Fremdgeld
- Das Kassenbuch
- Prozentrechnen
- Zinsrechnen
- Dreisatz
2. Mandantenbetreuung:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist:
a) Mandanten serviceorientiert zu betreuen,
b) Anliegen von Mandanten zu erfassen,
c) Gespräche mit Mandanten adressatenorientiert zu führen,
d) Auskünfte einzuholen und zu erteilen,
e) Konfliktsituationen zu bewältigen
Für die Prüfung wählt der Prüfungsausschuss eines der folgenden Gebiete aus:
a) zivilrechtliches Mandat,
b) zwangsvollstreckungsrechtliches Mandat,
c) Vergütung und Kosten im zivilrechtlichen Mandat
oder
d) Zahlungsverkehr.
3. Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist:
a) Sachverhalte, insbesondere in den Bereichen des bürgerlichen Rechts sowie des Gesellschafts-, Wirtschafts- und Europarechts, rechtlich zu erfassen und zu beurteilen,
b) Maßnahmen im Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht vorzubereiten, durchzuführen und zu kontrollieren,
c) fachkundliche Texte zu formulieren und zu gestalten;
I. Rechtskunde / BGB
- Rechtsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit
- Formen einer Willenserklärung
- Anfechtbarkeit bzw. die Nichtigkeit
- Verpflichtungsgeschäft und das Erfüllungsgeschäft
- Vertrag (Antrag und Annahme)
- Vertragsarten (Miete, Leihe, Pacht, Dienst und Werkvertrag)
- Leistungsort und die Leistungszeit
- Kaufvertragsstörung
- Schuldnerverzug und die Folgen
- Verjährung, Hemmung und Neubeginn
- Erbrecht
- Verbraucherschutz (AGBs, Verbrauchsgüterkauf)
II. Verfahrens- und Vollstreckungsrecht / ZPO
- Partei- und Prozessfähigkeit
- Zuständigkeiten im Mahnverfahren
- Gerichtliches Mahnverfahrens
- Zustellungsarten
- Sachliche und örtliche Zuständigkeiten im Zivilprozess
- Ablauf des Zivilprozesses einschließlich Säumnisverfahren
- Klage
- Urteilsarten
- Rechtsbehelfe und die Rechtsmittel
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Vollstreckungsvoraussetzungen
- Vorläufige Vollstreckbarkeit
- Sicherheitsleistung / Sicherungsvollstreckung
- Sachpfändung
- Vermögensauskunft
- Forderungspfändung
- Vorpfändung / Vorläufiges Zahlungsverbot
- Rechtsbehelfe und die Klagen in der Zwangsvollstreckung
- Insolvenzverfahren
- Immobilien-Vollstreckung
4. Vergütung und Kosten:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
a) Werte, Gebühren und Auslagen für Vergütungsrechnungen zu ermitteln,
b) Vergütungsrechnungen im außergerichtlichen und
gerichtlichen Bereich sowie im Zwangsvollstreckungsverfahren zu erstellen,
c) Kostenfestsetzungsanträge und Anträge auf Vergütung im Prozesskostenhilfeverfahren zu erstellen,
d) Gerichtskostenvorschüsse zu berechnen und Gerichtskostenrechnungen zu kontrollieren;
- Gerichtskosten
- Gegenstandswert
- Gebühren in außergerichtlichen Angelegenheiten
- Gebühren für die Vertretung in gerichtlichen Verfahren
- Gerichtliches Mahnverfahren
- Klageverfahren
- Prüfung nach § 15 Abs. 3 RVG
- Berufung und Revision
- Terminsvertreter
- Selbständige Beweisverfahren
- Gebühren in der Zwangsvollstreckung
- Auslagen
- Fälligkeit und Verjährung
- Vorschuss
- Vergütungsvereinbarung
- Kostenfestsetzungsverfahren
- Prozesskostenhilfe
5. Wirtschaft und Sozialkunde:
- Das ökonomische und ökologische Prinzip
- betriebliche und volkswirtschaftliche Arbeitsteilung
- Der Markt, Angebot und Nachfrage, Preisbildung, Polypol
- Der einfacher und der erweiterter Wirtschaftskreislauf
- Die Wirtschaftsordnungen (freie und soziale Marktwirtschaft)
- Das Stabilitätsgesetz und das magische Sechseck
- Das BIP und das Wirtschaftswachstum
- die Phase und die Indikatoren der Konjunktur und die Fiskalpolitik
- Im Bereich Sozial-, Arbeits- und Steuerrecht sind diese Punkte prüfungsrelevant
- die Sozialversicherungen
- die Lohnsteuer (Steuerklassen, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag mit Gehaltsabrechnung)
- das Kollektive Arbeitsrecht (Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsgesetz)
- das individuelles Arbeitsrecht: Arbeitsschutzgesetze (KSchG, BUrlG, MuSchG, ArbZG, BGB)
Häufig gestellte Fragen :
Ausbildungsrahmenplan
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten
Ausbildungsverordnung
Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten
Prüfungsordnung
Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen für die Rechtsanwaltsfachangestellten